Ein Haus zu kaufen und instand zu halten kostet viel Geld. Einen Teil davon können wir uns bei Banken leihen, doch gerade dafür ist ein Anteil der Kaufsumme als Eigenkapital aufzubringen. Unser privates Geld reicht nicht aus, außerdem finden wir, dass Partizipation nicht am Geldbeutel scheitern sollte! Deswegen sind wir auf Unterstützung angewiesen – in Form von Nachrangdarlehen.
Nachrangdarlehen sind Geldbeträge, die dem Projekt ohne den Umweg über eine Bank direkt geliehen werden. Sie bieten Einzelpersonen und Gruppierungen die Möglichkeit einer sinnvollen, sozialen und transparenten Geldanlage. Dafür wird zwischen den Kreditgeber:innen und der WUMS GmbH ein Vertrag abgeschlossen, in dem Kreditsumme, Verzinsung sowie Laufzeit oder Kündigungsfrist festgelegt werden.
Nachrangdarlehen sind Privatkredite mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Kreditgeber:innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin (WUMS GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit sowie die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger:innen bedient und dann erst die übrigen Darlehensgeber:innen. Dadurch sind einige Banken bereit, die Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz zu werten und uns einen Kredit zu gewähren.
Unsere Projektplanung erfolgt in enger Abstimmung mit einem Architekturbüro, Gutachter:innen und der kreditgebenden Bank. Zusätzlich profitieren wir von der regionalen Beratungsstruktur und dem großen Netzwerk des Mietshäuser Syndikats. Unsere Finanzkalkulation beruht auf der tatsächlichen Ertragskraft des Mietshauses. Um das finanzielle Risiko weiter zu minimieren, verzichten wir auf aufwendige Luxussanierungen und konzentrieren uns nach einer gründlichen Evaluation auf notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.
Du kannst uns einen Kredit ab einer Höhe von 500€ zur Verfügung stellen. Dieser kann entweder unverzinst oder mit einem Festzinssatz bis zu 1.5% gewährt werden. Höhere Zinsen können wir nicht zahlen, um den sozialen Charakter des Projekts zu gewährleisten. Eine niedrige Zinslast garantiert dauerhaft bezahlbare Mieten.
Du siehst direkt, was mit deinem Geld geschieht: Du wirst per Newsletter informiert, die Website wird regelmäßig aktualisiert und du kannst dich direkt bei den Bewohner:innen vor Ort informieren.
Dein Geld kommt direkt dem Projekt zugute. Der Umweg über Banken oder Fondsgesellschaften, die an deinem Geld verdienen wollen, entfällt.
Deine solidarische Beteiligung ermöglicht Wohnräume zu dauerhaft bezahlbaren Mieten und garantiert so den sozialen Charakter des Projekts.
Die in dem Projekt langfristig entstehenden Mietüberschüsse werden für die Entwicklung neuer selbstverwalteter Häuser verwendet. Niemand kann sich privat bereichern.
Du unterstützt ein zukunftsweisendes Lebensmodell, das sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Selbstorganisation und in gemeinschaftlichem Umgang mit dem Wohnraum zum Ziel gesetzt hat.
Du möchtest uns ein Darlehen geben? Schreib uns eine Mail
Bankübliche Sicherheiten können wir leider nicht garantieren. Damit die Bank uns einen Kredit gewährt, müssen wir die Privatkredite als Nachrangdarlehen gestalten, in denen eine Rangrücktrittsklausel enthalten ist. Diese besagt, dass die Darlehen nicht sofort zurückgezahlt werden müssen, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Daher sind wir verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Unsere Projektplanung erfolgt in enger Abstimmung mit einem Architekturbüro, Gutachter:innen und der kreditgebenden Bank. Zusätzlich profitieren wir von der Regionalen Koordination und Beratung des Mietshäuser Syndikats. Von den über 160 Hausprojekten des Syndikats ist bisher nur ein einziges aufgrund von eklatant gestiegenen Baukosten in Finanznot geraten.
Im Falle einer Insolvenz werden erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger:innen bedient und dann erst die Nachrangdarlehensgeber:innen. Wie mit der bisher einzigen Insolvenz eines Projekts im Mietshäuser Syndikat umgegangen wurde, kannst du hier nachlesen.
Verzinsen kannst du dein Darlehen bei uns mit bis zu 1,5%. Der soziale Charakter des Projekts wird aber besonders durch niedrige Zinsen und dadurch geringe Kapitallasten gewährleistet. Deshalb geben uns viele Personen zinsfreie Darlehen. Wenn du dich für Zinsen entscheidest, kannst du einmalig entscheiden, ob du die Zinsen dem bereits angelegten Betrag zuschlagen willst oder ausbezahlt haben möchtest. Äußerst du dich nicht, bleiben die Zinsen stehen und werden am Ende der Laufzeit an dich ausbezahlt. Berechnet werden die Zinsen nach der Effektivzinsmethode. Diese wird gemeinhin als die „gerechteste“ empfunden und ist in diversen europäischen Ländern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Du kannst dich entscheiden, ob du dein Geld zu einem festgelegten Zeitpunkt wiederhaben – dafür wird ein befristeter Vertrag aufgesetzt – oder ob du uns dein Darlehen unbefristet gewähren willst. Je nach Kreditvolumen bzw. zurückgeforderter Summe gelten dann unterschiedliche Kündigungsfristen. Bei Beträgen unter 2.500€ sind es 3 Monate, bis 10.000€ sind es 6 Monate und bei höheren Summen beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr. Wir bemühen uns stets, die zurückgeforderte Summe schnellstmöglich durch neue Darlehen zu ersetzen, um dir deinen Betrag zurückzahlen zu können.
Die WUMS GmbH nutzt das geliehene Geld für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Projekts. An erster Stelle steht der Kauf des Grundstücks mit Haus und anliegendem Garten. Weiterhin wird ein Teil des Geldes in Instandhaltungs- und kleinere Umbaumaßnahmen fließen.
Im Gegensatz zu Banken sind wir nicht berechtigt, Kapitalertragssteuer einzubehalten und abzuführen. Du bist daher selbst dafür verantwortlich, Erträge aus Nachrangdarlehen im Zuge der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Dazu erhältst du auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zinseinnahmen.
Schreib uns eine Mail an nachrangdarlehen@wums.org!
Die WUMS GmbH bietet verschiedene Vermögensanlagen an, die aus der Annahme von Nachrangdarlehen bestehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz); diese Vermögensanlagen unterscheiden sich jeweils im gewährten Zinssatz. Für jede einzelne dieser Vermögensanlagen wird der Verkaufspreis der innerhalb von 12 Monaten jeweils angebotenen Anteile maximal 100.000 EUR betragen. Es besteht daher keine Prospektpflicht (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz).
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